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   BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 19/09   

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https://dejure.org/2011,11925
BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 19/09 (https://dejure.org/2011,11925)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 19/09 (https://dejure.org/2011,11925)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 19/09 (https://dejure.org/2011,11925)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erledigung eines zur Wahrnehmung der höchstpersönlichen, unvererblichen Rechte einer Partei geführten Verfahrens in der Hauptsache durch den Tod dieser Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; FGG § 13a
    Erledigung eines zur Wahrnehmung der höchstpersönlichen, unvererblichen Rechte einer Partei geführten Verfahrens in der Hauptsache durch den Tod dieser Partei

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75

    Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte

    Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 19/09
    Ein Verfahren, in dem höchstpersönliche, unvererbliche Rechte einer Partei wahrgenommen werden, wird durch den Tod dieser Partei in der Hauptsache erledigt (BGH, Beschluss vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, 299).
  • BGH, 17.01.2002 - AnwZ (B) 7/01

    Rechtsfolgen des Verzichts auf die Rechte aus der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 19/09
    Es kann dahin gestellt bleiben, ob in einem Verfahren, in dem sich die Hauptsache erledigt hat, die sofortige Beschwerde noch zurückgenommen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2002 - AnwZ (B) 7/01 - und vom 17. März 2003 - AnwZ (B) 30/02).
  • BGH, 17.03.2003 - AnwZ (B) 30/02

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 19/09
    Es kann dahin gestellt bleiben, ob in einem Verfahren, in dem sich die Hauptsache erledigt hat, die sofortige Beschwerde noch zurückgenommen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2002 - AnwZ (B) 7/01 - und vom 17. März 2003 - AnwZ (B) 30/02).
  • BGH, 10.01.2024 - AnwZ (Brfg) 15/23

    BeA: beA/elektronisches Dokument im Zivilrecht - Ersatzeinreichung

    Ein Verfahren, in dem höchstpersönliche, unvererbliche Rechte einer Partei wahrgenommen werden, wird durch den Tod dieser Partei in der Hauptsache erledigt (Senat, Beschlüsse vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 19/09, juris Rn. 2, und vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, 299).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    Sie endeten kraft Gesetzes mit dem Tod des betroffenen Rechtsanwalts und konnten durch die Erben nicht fortgesetzt werden (BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, 299 und vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 19/09, juris).
  • BGH, 28.05.2013 - AnwZ (Brfg) 2/13

    Erledigung der Hauptsache durch den Tod des Klägers; Widerruf der Zulassung zur

    Ein Verfahren, in dem höchstpersönliche, unvererbliche Rechte einer Partei wahrgenommen werden, wird durch den Tod dieser Partei in der Hauptsache erledigt (BGH, Beschlüsse vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 19/09 - und vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, 299).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - 1 AGH 5/20

    Rechtmäßigkeit der Versagung der rückwirkenden Zulassung als

    Auch wenn der Kläger seine Klage nicht etwa in seiner Eigenschaft als Erbe der verstorbenen Rechtsanwältin C erhoben hat - die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bzw. zur Syndikusrechtsanwalt stellt eine höchstpersönliche, unvererbliche Rechtsposition dar (vgl. BGH BeckRS 2013, 11591 Rn. 2; BGH BeckRS 2011, 07705 Rn. 2) - ist jedoch zu berücksichtigen, dass Gegenstand der erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage die Frage ist, ob die beklagte Rechtsanwaltskammer eine frühere Berufsträgerin als Syndikusrechtsanwältin hätte zulassen müssen.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 27.09.2022 - 1 AGH 20/19

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung; Verfahrenseinstellung nach Tod eines

    Ein Verfahren, welches - wie das vorliegende - höchstpersönliche, unvererbliche Rechte einer Partei betrifft, wird durch den Tod dieser Partei in der Hauptsache erledigt (BGH, Beschluss vom 21.03.2011, AnwZ (B) 19/09; BGH, Beschluss vom 28.05.2013, AnwZ (Brfg) 2/13).
  • AGH Bayern, 22.08.2014 - BayAGH I - 5 - 7/13

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gemäß § 11 EuRAG

    Soweit die Bekl. unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH v. 4.11.2009 (AnwZ (B) 19/09) von einem "Wirken im Hintergrund" spreche, sei dem entgegenzutreten.
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