Rechtsprechung
BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 19/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erledigung eines zur Wahrnehmung der höchstpersönlichen, unvererblichen Rechte einer Partei geführten Verfahrens in der Hauptsache durch den Tod dieser Partei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a; FGG § 13a
Erledigung eines zur Wahrnehmung der höchstpersönlichen, unvererblichen Rechte einer Partei geführten Verfahrens in der Hauptsache durch den Tod dieser Partei - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2008 - 1 ZU 22/07
- BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 19/09
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75
Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte
Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 19/09
Ein Verfahren, in dem höchstpersönliche, unvererbliche Rechte einer Partei wahrgenommen werden, wird durch den Tod dieser Partei in der Hauptsache erledigt (BGH, Beschluss vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, 299). - BGH, 17.01.2002 - AnwZ (B) 7/01
Rechtsfolgen des Verzichts auf die Rechte aus der Zulassung zur …
Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 19/09
Es kann dahin gestellt bleiben, ob in einem Verfahren, in dem sich die Hauptsache erledigt hat, die sofortige Beschwerde noch zurückgenommen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2002 - AnwZ (B) 7/01 - und vom 17. März 2003 - AnwZ (B) 30/02). - BGH, 17.03.2003 - AnwZ (B) 30/02
Vermögensverfall des Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 19/09
Es kann dahin gestellt bleiben, ob in einem Verfahren, in dem sich die Hauptsache erledigt hat, die sofortige Beschwerde noch zurückgenommen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2002 - AnwZ (B) 7/01 - und vom 17. März 2003 - AnwZ (B) 30/02).
- BGH, 10.01.2024 - AnwZ (Brfg) 15/23
BeA: beA/elektronisches Dokument im Zivilrecht - Ersatzeinreichung
Ein Verfahren, in dem höchstpersönliche, unvererbliche Rechte einer Partei wahrgenommen werden, wird durch den Tod dieser Partei in der Hauptsache erledigt (Senat, Beschlüsse vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 19/09, juris Rn. 2, und vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, 299). - BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem …
Sie endeten kraft Gesetzes mit dem Tod des betroffenen Rechtsanwalts und konnten durch die Erben nicht fortgesetzt werden (BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, 299 und vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 19/09, juris). - BGH, 28.05.2013 - AnwZ (Brfg) 2/13
Erledigung der Hauptsache durch den Tod des Klägers; Widerruf der Zulassung zur …
Ein Verfahren, in dem höchstpersönliche, unvererbliche Rechte einer Partei wahrgenommen werden, wird durch den Tod dieser Partei in der Hauptsache erledigt (BGH, Beschlüsse vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 19/09 - und vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, 299).
- AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - 1 AGH 5/20
Rechtmäßigkeit der Versagung der rückwirkenden Zulassung als …
Auch wenn der Kläger seine Klage nicht etwa in seiner Eigenschaft als Erbe der verstorbenen Rechtsanwältin C erhoben hat - die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bzw. zur Syndikusrechtsanwalt stellt eine höchstpersönliche, unvererbliche Rechtsposition dar (…vgl. BGH BeckRS 2013, 11591 Rn. 2; BGH BeckRS 2011, 07705 Rn. 2) - ist jedoch zu berücksichtigen, dass Gegenstand der erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage die Frage ist, ob die beklagte Rechtsanwaltskammer eine frühere Berufsträgerin als Syndikusrechtsanwältin hätte zulassen müssen. - AGH Nordrhein-Westfalen, 27.09.2022 - 1 AGH 20/19
Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung; Verfahrenseinstellung nach Tod eines …
Ein Verfahren, welches - wie das vorliegende - höchstpersönliche, unvererbliche Rechte einer Partei betrifft, wird durch den Tod dieser Partei in der Hauptsache erledigt (BGH, Beschluss vom 21.03.2011, AnwZ (B) 19/09; BGH, Beschluss vom 28.05.2013, AnwZ (Brfg) 2/13). - AGH Bayern, 22.08.2014 - BayAGH I - 5 - 7/13
Voraussetzungen für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gemäß § 11 EuRAG
Soweit die Bekl. unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH v. 4.11.2009 (AnwZ (B) 19/09) von einem "Wirken im Hintergrund" spreche, sei dem entgegenzutreten.